Um jederzeit einen betriebssicheren Zustand zu gewährleisten, müssen Aufzugsanlagen nach SIA Norm 370 instand gehalten und gewartet werden. Diese Norm verlangt, dass die Wartung durch fachkundiges Personal zu erfolgen hat - bei ganzjährigem Betrieb in der Regel zwölf mal pro Jahr, je nach Benutzungsintensität auch weniger.
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